Fahrschule
Lüning Neumünster
Klassen der Führerscheine
Alle bei uns erhältlichen Lizenzen
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 cm³, max. 11 kW, Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Krafträder
mit symmetrisch angeordneten Rädern, über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit max. 35 kW und Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
über 50 cm³ oder über 45 km/h bbH.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym. angeordneten Rädern
über 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder über 45 km/h bbH und über 15 kW.
Mindestalter: 24 (20 bei Aufstieg von A2)
Klasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen A, A1 und A2)
bis 3.500 kg zG, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut, auch mit Anhänger bis zu 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg.
Mindestalter: 18 (ab 17 nur mit anerkanntem Begleiter)
Klasse B96
Zugfahrzeuge der Klasse B und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4.250 kg.
Mindestalter: 18 (ab 17 nur mit anerkanntem Begleiter und Fahrerschulung ohne Prüfung)
Klasse BE
Zugfahrzeuge der Klasse B und ein Anhänger oder ein Sattelanhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg.
Mindestalter: 18 (ab 17 nur mit anerkanntem Begleiter)
Klasse L
Zugmaschinen
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, bis zu 40 km/h durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhängern, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird.
Mindestalter: 16