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Fahrschule

Lüning Neumünster

Klassen der Führerscheine

Alle bei uns erhältlichen Lizenzen

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h und elektrischer Antrieb. Oder: Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³. Oder: Elektromotor mit maximaler Nenndauerleistung bis zu 4 kW.

Mindestalter: 16

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 cm³, max. 11 kW, Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Krafträder
mit symmetrisch angeordneten Rädern, über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit max. 35 kW und Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen)

über 50 cm³ oder über 45 km/h bbH.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym. angeordneten Rädern
über 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder über 45 km/h bbH und über 15 kW.

Mindestalter: 24 (20 bei Aufstieg von A2)

Klasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen A, A1 und A2)
bis 3.500 kg zG, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut, auch mit Anhänger bis zu 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg.

Mindestalter: 18 (ab 17 nur mit anerkanntem Begleiter)

Klasse B96

Zugfahrzeuge der Klasse B und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4.250 kg.

Mindestalter: 18 (ab 17 nur mit anerkanntem Begleiter und Fahrerschulung ohne Prüfung)

Klasse BE

Zugfahrzeuge der Klasse B und ein Anhänger oder ein Sattelanhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg.

Mindestalter: 18 (ab 17 nur mit anerkanntem Begleiter)

Klasse L

Zugmaschinen
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, bis zu 40 km/h durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhängern, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird.

Mindestalter: 16